Bebauungsplan Sondergebiet Holzlagerplatz mit 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Reckendorf

Luftbild Sondergebiet Holzlagerplatz in Reckendorf © 2018 Jürgen Braun

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Luftbild Sondergebiet Holzlagerplatz in Reckendorf © 2018 Jürgen Braun

Planungserfordernis und beabsichtigte Maßnahme

Bedingt durch die zunehmende Verwendung von Holz aus heimischen Waldbeständen zur Gewinnung von Heizenergie für den häuslichen Bereich besteht zunehmend die Nachfrage an Lagerflächen für Holz.
Zur Deckung des Bedarfs ist deshalb die Neuausweisung eines Gebiets für Holzlagerflächen erforderlich. Gleichzeitig soll damit einer ungeordneten Ablagerung im Außenbereich vorgebeugt, weitere Lagerplätze in der freien Landschaft verhindert und eine Konzentrierung der Holzlagerung an wenigen Standorten angestrebt werden.
Da im Plangebiet die Lagerung in Form von Holzstapel vorgesehen ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Lagerung in Form von Holzstapel besonders für den Personenkreis geschaffen werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat zur Ausweisung von 12 Parzellen zur Lagerung von Holz in seiner Sitzung am 06. Februar 2018 auf Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern die Errichtung eines Holzlagerplatzes mit Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Die geplante Holzlagerfläche ist auf dem gemeindlichen Grundstück Flst.Nr. 494 der Gemarkung Reckendorf östlich der ehemaligen Bauschuttdeponie vorgesehen.

Die Fläche des geplanten Holzlagerplatzes befindet sich ca. 800 m westlich der Hauptstrasse (Bundesstraße B279) von Reckendorf in Verlängerung des Kapellenweges an einem vorhandenen Wirtschaftsweg auf einer Höhe von ca. 300 m üNN.
Bei dem ca. 0,32 ha großen Plangebiet handelt es sich um eine unbewachsene Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks Nr. 494, welche sich vom südwestlich angrenzenden bewaldeten Grundstück optisch abgrenzt.

Die Planfläche wird als Sondergebiet Holzlagerplatz gemäß § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet ausgewiesen. Es sind nur Holzstapel zulässig.

Somit ergibt sich eine Gesamtfläche der 12 Parzellen zur geordneten Lagerung von Holz von ca. 2.970 m² (0,297 ha).

Die Gemeinde Reckendorf beabsichtigt die Errichtung eines Holzlagerplatzes auf dem Grundstück Flur-Nr. 494 der Gemarkung Reckendorf östlich der ehemaligen Bauschuttdeponie mit einer Fläche von ca. 0,32 ha.
Gleichzeitig sollen auf dem Grundstück Flur-Nr. 494 Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Sinne des § 8 und § 8a BNatSchG (in Verbindung mit § 1a BauGB) (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) mit einer Größe von ca. 1,14 ha ausgewiesen werden.

Somit ergibt sich für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Änderungsbereich von ca. 1,46 ha.

Mit der vorliegenden Änderung beabsichtigt die Gemeinde Reckendorf die Anpassung des vorbereitenden Bauleitplans an die geänderten Planungsabsichten.

Das Teilgrundstück Flur-Nr. 494 derzeit als Landwirtschaftsfläche mit dem Hinweis für Ablagerungen ausgewiesen soll als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden (Zweckbestimmung: Holzlagerplatz).
Die bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche für die Bauschuttdeponie entfällt somit zugunsten der Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Der geplante Änderungsbereich liegt westlich der Gemeinde Reckendorf. Dieser Bereich wird im Norden durch den „Lußberger Forst“ und im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg begrenzt.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Reckendorf weist das Planungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft (Acker) mit dem Hinweis auf Ablagerungen aus. Der westliche Teil des Grundstücks Flur-Nr. 494 wird derzeit als Bauschuttdeponie ausgewiesen.

Nach § 2a BauGB ist auch auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu erstellen. Die inhaltliche Ausarbeitung orientiert sich an dem relativ geringen Konkretisierungsgrad des Flächennutzungsplans.
Zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Sondergebiet Holzlagerplatz wird ebenfalls ein Umweltbericht erstellt.

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Dokumente zum Download

7. Änderung des FNP Reckendorf

PDF (0.2 MB)

Bebauungsplan Sondergebiet "Holzlagerplatz"

PDF (0 MB)

Planungsbüros

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Braun
Boxberg

Projektzeitraum
2018 - 2018

Größe
ca. 1,46 ha

Auftraggeber
Gemeinde Reckendorf

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Projekttyp
UVS, LBP, LAP, sAP, FFH-VP
Flächennutzungs- und Bebauungsplanung