Umweltprüfung zum Bebauungsplan mit Eingriffskompensation

Bebauungsplan Langäcker, Ausschnitt © 2018 Rosengarten

Bebauungsplan Langäcker, Ausschnitt © 2018 Rosengarten

Umweltprüfungen zu Bebauungsplanverfahren sind seit der verbindlichen Einführung im Baugesetzbuch eine Brot-und-Butter-Aufgabe für Landschaftsplaner.

Zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan „Langäcker“ wurde in einem Scopingpapier der mit der Gemeinde abgestimmte vorgesehene Untersuchungsumfang in Bezug auf die Grundlagen und Methoden zur Bewertung der zu berücksichtigenden Umweltbelange erläutert.
Je nachdem, wie weit die Bebauungsplanung konkretisiert ist, können schon in dieser Phase eine vorläufige Bewertung der Bedeutung des Baugebietes für die Umweltbelange, der Auswirkungen der Planung und Vorschläge zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen vorgelegt werden.

Unter Berücksichtigung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum vorgeschlagenen Untersuchungsumfang wurde zum Entwurf des Bebauungsplans „Langäcker“ die Umweltprüfung durchgeführt.
Als eine Grundlage für die Bewertung von Natur und Landschaft wurde eine Bestandsaufnahme der Vegetations- und Nutzungsstrukturen durchgeführt. Außerdem war die faunistische Untersuchung von besonders geschützten Arten zur Erfassung der biologischen Vielfalt in dem Gebiet zu koordinieren.
In der Umweltprüfung wurde auch die Eingriffsregelung berücksichtigt, indem nach der Untersuchung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie die Landschaft Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen vorgeschlagen wurden. So sind vorhandene Obstbäume zu erhalten, standortgerechte Wiesen anzulegen, hochstämmige Obstbäume und standortheimische Laubbäume zu pflanzen, insektenverträgliche Außenbeleuchtung zu installieren, verdichtete Böden zu rekultivieren, mit überschüssigem Oberboden Ackerflächen zu verbessern sowie Regenwasser zurückzuhalten und zu versickern.
Außerdem ermittelte die Umweltprüfung die Auswirkungen der Planung auf die biologische Vielfalt, den Menschen und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Natura 2000-Flächen, Emissionen, Abfälle und Abwasser, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Darstellung von Umweltplänen und die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht dargestellt und gegenüber der Verwaltung, dem Gemeinderat, den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erläutert. Zur Übernahme der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen in den Bebauungsplan wurden Vorschläge für die Plandarstellung gemacht und textliche Festsetzungen formuliert. Bei der Behandlung von Anregungen der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wurden die Stellungnahmen bezüglich der Umweltbelange vorbereitet.

In vereinfachten und beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach den §§ 13, 13a und 13b des Baugesetzbuches ist zwar keine Umweltprüfung erforderlich, dennoch müssen die darin behandelten Umweltbelange berücksichtigt werden, was z.B. in der Begründung des Bebauungsplans erläutert werden kann und wofür ebenfalls ein Landschaftsplaner hinzugezogen werden sollte.

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Planungsbüros

plan landschaft
Nürtingen

Projektzeitraum
2015 - 2018

Größe
2,6 ha

Auftraggeber
Gemeinde Rosengarten

Adresse
Hauptstraße 39
74538 Rosengarten

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