Sechsstreifiger Ausbau der A7 Umweltverträglichkeitsstudie / FFH-Verträglichkeitsprüfung / Artenschutzbeitrag / Faunistische Gutachten

Blick auf die vierspurige A7 © 2012 Christoph Kirch

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Grünstreifen neben Autobahn © 2012 Christoph Kirch

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Blühende Wiesen © 2012 Christoph Kirch

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Gewässer in Autobahnnähe © 2012 Christoph Kirch

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Blühende "Seitenstreifen" © 2012 Christoph Kirch

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Bachlauf neben der Autobahn © 2012 Christoph Kirch

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Blick auf die vierspurige A7 © 2012 Christoph Kirch

Grünstreifen neben Autobahn © 2012 Christoph Kirch

Blühende Wiesen © 2012 Christoph Kirch

Gewässer in Autobahnnähe © 2012 Christoph Kirch

Blühende "Seitenstreifen" © 2012 Christoph Kirch

Bachlauf neben der Autobahn © 2012 Christoph Kirch

Der 4-streifige Abschnitt 2 der A 7 zwischen Dorfmark und der AS Fallingbostel soll 6-streifig ausgebaut werden. In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erfolgt eine flächendeckende, vorhabenbezogene Analyse der Schutzgüter gemäß § 2 (1) UVPG einschließlich ihrer Wechselwirkungen sowie eine Variantenuntersuchung. Faunistische Untersuchungen erfolgten für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Libellen und Reptilien.
Für das westseitig der A7 angrenzende FFH-Gebiet Nr. 77 „Böhme“ (DE 2924-301) wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchgeführt. Der Artenschutzbeitrag (ASB) umfasst die Prüfung des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 (1) BNatSchG für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Fischotter und grüne Flussjungfer.
Die durch das Vorhaben verursachten erheblichen Beeinträchtigungen können vor Ort kompensiert werden. Wesentlicher Bestandteil der Kompensationskonzepte ist die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern durch die Aufweitung vorhandener Bauwerke.

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