spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Neubau einer Waschstraße Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Vorabschätzung)

Kleiber © 2014 Günter Moser Trepesch Landschaftsarchitektur

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alter Baum mit Baumhöhle, Schnittstellen und Verwachsungen © 2014 Christopher Trepesch Trepesch Landschaftsarchitektur

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Baumhöhle in Birke © 2014 Christopher Trepesch Trepesch Landschaftsarchitektur

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Baumhöhle in Birke © 2014 Christopher Trepesch Trepesch Landschaftsarchitektur

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Rotkelchen in Baumkrone © 2014 Christopher Trepesch Trepesch Landschaftsarchitektur

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Bergfink © 2014 Günter Moser Trepesch Landschaftsarchitektur

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Großes Mausohr © 2014 Günter Moser Trepesch Landschaftsarchitektur

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Kleiber © 2014 Günter Moser Trepesch Landschaftsarchitektur

alter Baum mit Baumhöhle, Schnittstellen und Verwachsungen © 2014 Christopher Trepesch Trepesch Landschaftsarchitektur

Baumhöhle in Birke © 2014 Christopher Trepesch Trepesch Landschaftsarchitektur

Baumhöhle in Birke © 2014 Christopher Trepesch Trepesch Landschaftsarchitektur

Rotkelchen in Baumkrone © 2014 Christopher Trepesch Trepesch Landschaftsarchitektur

Bergfink © 2014 Günter Moser Trepesch Landschaftsarchitektur

Großes Mausohr © 2014 Günter Moser Trepesch Landschaftsarchitektur

Auf einem Grundstück in der Sulzbacher Straße, Amberg, ist geplant, eine Waschstraße zu errichten.

Zur Errichtung einer Halle als Waschstraße mit Verkehrsflächen zur Umfahrung ist es notwendig Gehölze zu roden. Dies betrifft vor allem den schmalen Gehölzstreifen entlang der Sulzbacher Stra-ße. Jedoch auch entlang der östlichen Grundstücksgrenze ist es aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen notwendig, Bäume zurückzuschneiden bzw. zu entnehmen.

Aufgrund der vorhandenen Gehölzstrukturen auf bzw. im Umgriff des Grundstückes ist mit dem Vorkommen europarechtlich geschützter oder streng geschützter Arten zu rechnen. Aufgrund dieser prognostizierten Vorkommen ist eine Vorabschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung notwendig.
Es wird geprüft, inwiefern durch den Eingriff (Rodung von Gehölzen) europarechtlich geschützter oder streng geschützter Arten betroffen sind, und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind, dass dies nicht der Fall ist.

Östlich des Grundstückes befindet sich eine Böschung zur Vils bzw. zur Bahnlinie, die mit einem ca. 50 bis 80 Jahre altem Baumbestand überwiegend aus Ahorn (Acer platanoides und Acer pseudoplantanus), Esche (Fraxinus excelsior), Birke (Betula pendula), Ross-Kastanie (Aesculus hippocastanum), Linde (Tilia spec.) und Pappel (Populus spec.) bestanden ist. Einige dieser Bäume wurden in Vergangenheit zurückgeschnitten. An Schnittstellen haben sich teilweise Baumhöhlen gebildet. Die Bäume sind reich an Verwachsungen. Totholz ist vorhanden. Ein schmaler Streifen dieser Gehölze befindet sich auf dem überplanten Grundstück.

Vogelarten, insbesondere Höhlenbrütende Waldvogelarten sowie Fledermäuse werden auf bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse der geplanten Anlage untersucht.

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Planungsbüros

TREPESCH landschaftsarchitektur
Amberg

Projektzeitraum
2014 - 2014

Auftraggeber
Auto KAISER GmbH

Adresse
Sulzbacher Straße
92224 Amberg

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