Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage, Gemarkung Reckertshausen mit 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hofheim i. UFr.

Luftbild der PV-Anlage in Reckertshausen © 2022 Jürgen Braun https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Luftbild der PV-Anlage in Reckertshausen © 2022 Jürgen Braun https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Planungserfordernis und beabsichtigte Maßnahme

Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes des Sondergebietes (SO) für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit folgenden Zielen geschaffen werden:

- Erzeugung von umweltfreundlichem Strom ohne Klima schädigende CO2 Emissionen
- Energieproduktion zur Schonung der begrenzten Ressourcen Kohle, Öl, Gas
- Regionale Wertschöpfung vor Ort
- Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Wirtschaft der Region

Die Stadt Hofheim i. UFr. plant die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Reckertshausen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 345, 346 und 371.

Die Flächen für die geplante Photovoltaikanlage sind im Flächennutzungsplan der Stadt Hofheim i. UFr. als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen und widersprechen somit der Festsetzung als Sondergebiet.

Die Gesamtfläche für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage beträgt ca. 4,30 ha.
Dafür ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der besonderen Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO erforderlich.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hofheim i. UFr. für diesen Bereich wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Auf der insgesamt ca. 4,30 ha großen Fläche zwischen der Kreisstraße HAS 36 und der Staatsstraße St 2275 nördlich Reckertshausen ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant. Der Eingrünungsbereich mit den internen Ausgleichsflächen ist ca. 0,69 ha (ca. 6.923 m²) groß.
Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es befinden sich zwei Flächen amtlich kartierter Biotope auf dem Grundstück Fl.Nr. 371, welche erhalten und geschützt werden.

Nach § 2a BauGB ist auch auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu erstellen. Die inhaltliche Ausarbeitung orientiert sich an dem relativ geringen Konkretisierungsgrad des Flächennutzungsplans.
Zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage wird ebenfalls ein Umweltbericht erstellt.

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Dokumente zum Download

Bebauungsplan PV-Anlage in Reckertshausen

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5. FNP-Änderung zum BPlan PV-Anlage in Reckertshausen

FNP NDERUNG ENDG ENTWURF BDLA-PROJKET (0 MB)

Planungsbüros

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Braun
Boxberg

Projektzeitraum
2019 - 2020

Größe
4,30 ha

Auftraggeber
Stadt Hofheim i. UFr.

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