Bebauungsplan PV-Anlage in der Gemarkung Hallstadt mit 16. Änderung des FNP der Stadt Hallstadt

Luftbild der PV-Anlage in Hallstadt © 2020 Jürgen Braun https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Luftbild der PV-Anlage in Hallstadt © 2020 Jürgen Braun https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Bebauungsplan „PV-Anlage Alte Mülldeponie“ mit integriertem Grünordnungsplan,
Fl.Nr. 3204, Gemarkung Hallstadt

Die Fläche für die geplante Photovoltaikanlage ist im Flächennutzungsplan der Stadt Hallstadt als Aufschüttung (ehem. Mülldeponie) und als mögliche Aufforstungsfläche ausgewiesen und widerspricht somit der Festsetzung als Sondergebiet.

Die Gesamtfläche für die geplante Photovoltaikanlage beträgt ca. 3,52 ha (35.241 m²).
Dafür ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO erforderlich.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hallstadt für diesen Bereich wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Die Stadt Hallstadt plant die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Hallstadt.

Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans des Sondergebietes (SO) für eine Photovoltaikanlage sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage mit folgenden Zielen geschaffen werden:

- Erzeugung von umweltfreundlichem Strom ohne Klima schädigende CO2 Emissionen
- Energieproduktion zur Schonung der begrenzten Ressourcen Kohle, Öl, Gas
- Regionale Wertschöpfung vor Ort
- Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Wirtschaft der Region


Auf der insgesamt ca. 3,52 ha großen Fläche zwischen der Kreisstraße BA 5 und der Staatsstraße St 2244 nordöstlich Hallstadt ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant. Die Pflege der internen Ausgleichsfläche als offene Sandflächen und wertvollen Magerrasen ist ca. 0,21 ha (ca. 2.140 m²) groß.

Das Gelände wird als Rekultivierungsziel „Gehölzsukzession und extensiver Landschaftsrasen“ genutzt. Es befindet sich durch Sukzession entwickelte Ruderalvegetation von Feldgehölzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3204, welche erhalten und geschützt wird.

Langfristig sind nach dauerhafter Aufgabe der Photovoltaikanlage als Nachfolgenutzung mögliche Beweidung vorgesehen.
Die Bestandsaufnahme ergab, dass sich ansonsten keine schützenswerten Flächen wie Wasserschutzgebiete, geschützte Tier- und Pflanzenarten oder FFH- bzw. Natura 2000-Gebiete im Planungsbereich befinden.

Erhebliche Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt sind nicht zu erwarten. Die geplante Photovoltaikanlage wird auf dem Gelände einer ehemaligen Deponie errichtet. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der bestehenden Abdichtung werden beim Bau der Anlage ergriffen.

Lediglich das Landschaftsbild wird durch die Solargeneratoren beeinträchtigt, diese Beeinträchtigung wird jedoch durch die Eingrünung gemindert.
Durch den Betrieb werden keine Emissionen erwartet.

Die geplante Photovoltaikanlage wird nach einer dauerhaften Aufgabe der Photovoltaiknutzung mit der gesamten Anlagentechnik und allen Gebäudeteilen rückstandsfrei zurückgebaut, das Gelände für mögliche Beweidung genutzt werden.

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Dokumente zum Download

Bebauungsplan PV-Anlage in Hallstadt

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16. FNP-Änderung zum BPlan PV-Anlage in Hallstadt

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Planungsbüros

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Braun
Boxberg

Projektzeitraum
2020 - 2021

Größe
3,52 ha

Auftraggeber
Stadt Hallstadt

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